Seit 2017 stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 € zu. Nicht genutzte Leistungen aus dem Jahr 2020 können noch bis zum 30.06.2021 nachgeholt werden.
Ergänzung:
Grundsätzlich ist die Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir von Primal Medicare dabei behilflich. Somit können die Kosten für Betreuungsleistungen von den Pflegekassen übernommen werden. Abrechenbare Leistungen (Entlastungsbetrag): Ihre häusliche Versorgung, Gemeinsame Unternehmungen, Begleitung, Haushaltshilfe, und vieles mehr.....